Beschreibung
Details
ACHTUNG!
Aromen dürfen keinesfalls pur verwendet werden und sind ausschließlich zum aromatisieren eigener Geschmackskreationen gedacht.
Trägerstoff: Propylenglykol PG
Dosierungsempfehlungen:
Speiseeis | 0,5 - 1,2 g/kg | 0,05 - 0,12 % | |||
Backwaren | 1,0 - 3,0 g/kg | 0,10 - 0,30 % | |||
Gelees | 1,0 - 2,5 g/kg | 0,10 - 0,25 % | |||
Milchprodukte | 0,7 - 1,5 g/kg | 0,07 - 0,15 % | |||
Suesswaren | 1,0 - 3,0 g/kg | 0,10 - 0,30 % | |||
Vaporisation | 30 - 60 g/kg | 3,00 - 6,00 % |
Die Aromakonzentration sollte in der Gesamtmenge des Endprodukts 10% nicht überschreiten.
Aromen sind entgegen unseren AGBs und Lieferbedingungen grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
Wissenswertes zu unseren Aromen:
Unsere flüssigen Fruchtaromen sind zuckerfrei , das heißt sie beinhalten keine Disaccharide bzw. Rohrzucker, Sacharose, oder Einfachzucker wie Fruktose, Glucose oder Galaktose . Die Wirkstoffe bzw. Aromenkonzentrate werden mit Trägerstoffen wie Propylenglycol, Ethanol und / oder Triacetin angereichert, und sind somit im Endprodukt wasserlöslich.
Zudem sind unsere Flüssigaromen bis etwa 120 °C hitzestabil. Die flüssigen Citrusaromen basieren auf ätherischen Ölen und beinhalten als Aromaträgerstoff diverse Pflanzenöle und sind deshalb nur in Verbindung mit entspechenden Emulgatoren in Wasser löslich.
Sämtliche Dosierangaben sind Näherungswerte, das bedeutet, dass eine Dosierung der Aromen im Endprodukt grundsätzlich neu und eigens optimiert werden muß.
Die Aromenmenge, die benötigt wird um Geschmack und Duft ins Endprodukt zu bringen, ist stark abhängig vom Gehalt an Fetten und Kohlenhydraten im Fertigprodukt.
Additional
Zusatzinformation
Gewicht | 0.2500 |
---|---|
Lieferzeit | - sofort lieferbar |
Schlagworte
Bewertungen
- Schreiben Sie die erste Kundenmeinung
Write your review
Schreiben Sie Ihre eigene Kundenmeinung
Nur registrierte Kunden können Bewertungen abgeben. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich
GVO & Allergene
GVO - Gentechnisch veränderte Organismen
Unsere Aromen bestehen weder aus gentechnisch veränderten Organismen noch enthalten sie gentechnisch veränderte Organismen.
Allergene und Kreuzkontamination
Unter Allergene werden die kennzeichnungspflichtigen Allergene gem. LMIV Anhang II verstanden.
Folgende Allergene werden NICHT im Unternehmen verarbeitet:
- Erdnuss und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Schalenfrüchte, d.h.
- Mandeln ( Amygdalus communis )
- Haselnüsse ( Corylus avellana )
- Walnüsse ( Juglans regia )
- Kaschunüsse ( Anacardium occidentale )
- Pekanüsse ( Carya illinoiesis )
- Paranüsse ( Bertholletia excelsa )
- Pistazien ( Pistacia vera )
- Makadamianüsse und
- Queenslandnüsse ( Macadamia ternifolia ) und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sesam und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Lupine und daraus gewonnene Erzeugnisse, sowie
- Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
This is a static CMS block displayed if category is empty. You can put your own content here.